Verhaltensvereinbarungen

Hausordnung

Hausordnung

MITEINANDER UMGEHEN

  • Die Schulpartner begegnen einander innerhalb und außerhalb der Schule höflich, hilfsbereit und auf der Basis gegenseitiger Achtung. In diesem Schulklima lassen sich Probleme leichter vermeiden bzw. lösen.
  • Eltern von (Mit)Schülerinnen/Schülern wie auch die Lehrer/innen freuen sich, wenn unsere Schüler/innen sie in der Schule und auf der Straße grüßen.
  • Pünktlichkeit ist eine notwendige Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf des Schulalltags und ist von allen Schulpartnern zu erwarten.
  • Es gehört zum partnerschaftlichen Stil der Schule, dass Konflikte und Probleme von den Betroffenen (Eltern, Schüler/innen, Lehrer/innen) in angemessener, konstruktiver Weise besprochen und gelöst werden. Dabei können die Klassenvorständin/der Klassenvorstand, die Beratungslehrer/innen und zuletzt der Direktor beigezogen werden. Zeit und Ort dafür werden in der Regel die Sprechstunde sein, falls dies nicht möglich ist, kann auch ein anderer Termin vereinbart werden.

ORDNUNGSREGELN

Pausenordnung:

  • Pausen dienen der Erholung. Diese ist aber nur in einer Atmosphäre möglich, in der mutwillige Selbst- und Fremdgefährdung bzw. Sachbeschädigung vermieden werden.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken verboten. Gelüftet wird nach Möglichkeit nur in Gegenwart einer Lehrerin/eines Lehrers in den Unterrichtsstunden.
  • Während der großen Pause können sich die Schüler/innen in ihren Klassenräumen, den Gängen, im Foyer bzw. bei schönem Wetter im Pausenhof aufhalten.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen Schüler/innen nicht auf den Stiegen sitzen.
  • Schüler/innen sollen in der Pause die Bewegungsmöglichkeit nützen, haben aber verstärkt auf die eigene und die Sicherheit der Mitschüler/innen zu achten. Ballspiele sind daher in den Klassen und Gängen nicht erlaubt.
  • Das Benützen von Radiorecordern und CD-Playern u. ä. ist in den Pausen und Freistunden in begrenzter Lautstärke lt. Sondervereinbarung gestattet. Handys müssen während des Unterrichts ausgeschaltet sein.
  • Mit dem Beginn der Unterrichtsstunde begeben sich die Schüler/innen auf ihre Plätze.
  • Die Schüler/innen haben in Eigenverantwortung darauf zu achten, dass die Sitzgruppen nach den Pausen und Freistunden geordnet verlassen werden.

Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden – im Speziellen an Schulen

Auf Grund gesetzlicher Vorgaben ist das Rauchen im gesamten Schulbereich zukünftig verboten. Der SGA der LBS Voitsberg beschließt einstimmig, dass ab dem 1. Lehrgang 2018/19 das Rauchen an der LBS Voitsberg verboten ist. Der Schulbereich der LBS Voitsberg umfasst das Gebäude und das gesamte Areal der Schule. Von der Mozartgasse bis zur oberen Böschungskante (erster Tür Richtung Internat) und vom Zaun Richtung Kindergarten (Süd/Ost) bis zum Zaun Richtung Wohnungsanlage (Nord/West). In den Vormittags- und Nachmittagspausen dürfen die Schüler den Schulbereich nicht verlassen. Als Maßnahmen bei Verstößen gegen das Nichtrauchen werden folgende vier Stufen festgelegt:

  1. Stufe: mündliche Verwarnung                        
    Wiedergutmachung: 
    Mündliche Verwarnung
    Präventionsarbeit:     Anlegen eines „Raucherblattes“ handschriftlicher, einseitiger Aufsatz
    Information an die Eltern zum Thema 

  2. Stufe: Verwarnung durch Direktion
    Wiedergutmachung: 
    Information Klassenvorstand
    Sozialarbeit in der Schule / Information an Firma und Eltern / Mistkübel fachgerecht leeren / Anzeige Polizei / Diverse Dienste verrichten
     
  3. Stufe: Schriftliche Information an den Lehrbetrieb und die Eltern
    Androhung des Ausschlusses / Intensive Information
     
  4. Stufe: Ausschluss
    Versetzung der Schülerin/des Schülers in einen anderen Lehrgang / Versetzung der Schülerin/des Schülers an eine andere Schule / Ausschluss aus der Schule

Umgang mit Nikotinbeutel, E-Zigaretten, Vipes und anderen Tabakerzeugnissen

 "Bezüglich Besitz und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen wie E-Zigaretten gilt das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) und das Steiermärkische Jugendgesetz (StJG). Zusätzlich ist der Konsum auch von Device-Systemen sowie von in diesen Gesetzen nicht umfassten Tabak- und Nikotinprodukten (etwa Nikotinbeuteln) in der Schule sowie am Schulgelände untersagt."

Garderobenordnung:

  • Internatsschüler kommen mit Hausschuhen (Patschen) vom Internat in das Schulgebäude.
  • Die externen Schüler wechseln in der Garderobe ihre Straßenschuhe gegen Hausschuhe.
  • Im Schulgebäude ist das Tragen von Hausschuhen aus Gründen der Hygiene und Sauberkeit verpflichtend.
    Nach Unterrichtsschluss werden die Hausschuhe in der Garderobe in den Spinden aufbewahrt, um die Reinigung der Garderoben zu ermöglichen.


Parkordnung:

  • Schüler/innen, die mit einem Fahrzeug in die Schule kommen, stellen dieses auf den für Schüler vorgesehenen Abstellplätzen ab.
    Mopeds und Autos (auch jene der Eltern) können nur auf öffentlichen Parkplätzen (z.B.: Wiednerparkplatz) geparkt werden.

BENÜTZUNG FREMDER KLASSEN / ABSPERRUNG DER KLASSEN:  

  • Fremde Klassenräume werden nur in Begleitung von Lehrer/innen benützt. Dabei wird erwartet, dass die Schüler/innen fremdes Eigentum in den Stammklassen respektieren.
    Die Schüler sind beim Verlassen ihres Klassenzimmers für die Absperrung desselben durch eine/n Lehrerin/er verantwortlich.

 

ORGANISATORISCHES

  • Schüler/innen müssen sich in der Firma und in der Schule krankmelden und eine ärztliche Bestätigung, Entschuldigung bringen. 
  • Schüler/innen, die während der Unterrichtszeit erkranken, werden wie folgt entlassen: Ein Arzt ist aufzusuchen, vom Sekretariat werden das Internat bzw. die Erziehungsberechtigten verständigt, die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer trägt die Abmeldung im Klassenbuch ein. Die erkrankte Schülerin/der erkrankte Schüler geht entweder in das Krankenzimmer des Internates oder sie/er wartet in der Klasse bzw. unter Aufsicht, bis sie/er von einem Erziehungsberichtigten abgeholt wird.

Nichtteilnahme am Unterricht – Mittagspause

  • Bei Nichtteilnahme am Unterricht aus Leibesübungen oder Religion verbleiben die Schüler/innen unter Aufsicht an den jeweiligen Sportstätten oder nehmen am Unterricht in einer anderen Klasse teil.
  • Die Schüler/innen dürfen sich während der Mittagspause im Gang, im Bereich des Foyers, aber auch außerhalb der Schule aufhalten.
  • Schüler/innen, die aus verkehrstechnischen Gründen früher eintreffen, werden ab 7.00 Uhr in das Schulgebäude eingelassen und dürfen sich dort aufhalten, werden aber nicht beaufsichtigt.
  • Die Schüler/innen begeben sich pünktlich mit dem Stundenbeginn zu ihren Unterrichtsräumen.
  • Schulpartner können mit Genehmigung der Direktion die Schulräume für schulbezogene Veranstaltungen nützen.
  • Das Sekretariat steht den Schülern vorwiegend in den Pausen zur Verfügung.
  • Wertvolle Fundgegenstände werden im Sekretariat unter Verschluss aufbewahrt. Alle anderen Fundgegenstände werden vom Schulwart gesammelt.

 

ÖKOLOGIE-ENERGIE-SAUBERKEIT

  • Die gezielte Mülltrennung in den Klassen, auf den Gängen und bei der Entsorgung am Müllplatz in den Containern(Papier, Metall, Restmüll, Kunststoffe und Biomüll) ist genauestens einzuhalten.
  • Beim Verlassen der Klasse müssen aus Gründen des Energiesparens die Fenster geschlossen und das Licht abgeschaltet werden. Der/die unterrichtende Lehrer/in überprüft diese Anweisung und sperrt die Klasse ab.
  • Auf den Gängen wird das Licht nur bei Bedarf eingeschaltet. Jede/r Lehrer/in ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Energiesparmaßnahme.
  • Zu den Hauptaufgaben der Klassenordner/innen zählen die Überwachung der Ordnung und Sauberkeit in der Klasse und die Kontrolle der Abfalltrennung, der Energiesparmaßnahmen sowie die Reinigung der Tafel.
  • Das Mitnehmen von Getränken und der Jause in Sonderräume ist wegen der Gefahr der Verunreinigung von Unterrichtsmitteln nicht erlaubt.
  • Um die problemlose Reinigung der Klassen zu ermöglichen, müssen nach Unterrichtsende die Bänke abgeräumt, die Schulsachen und der Abfall aus den Fächern entfernt werden.

 

VERANTWORTLICHKEITEN DER SCHULPARTNER

  • Bei Nichterscheinen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers melden die Klassensprecher/innen nach 10 Minuten die Abwesenheit der Lehrerin/des Lehrers im Sekretariat.
  • Beschädigungen bzw. festgestellte Mängel im Schulgebäude sind sofort im Sekretariat bzw. beim Schulwart zu melden. Beschädigen Schüler/innen fremdes Eigentum, so werden sie nach den gesetzlichen Bestimmungen des ABGB zur Haftung herangezogen.
  • Die Hauptaufgaben der Klassenordnerin/des Klassenordners sind im Punkt Ökologie – Energie – Sauberkeit angeführt.
  • Bei groben Verfehlungen und Verstößen gegen die Hausordnung müssen die im SchUG (bzw. in der VO zum SchUG) vorgesehenen Maßnahmen angewandt werden. Im Detail kann und wird dies sein:

 Maßnahmen bei nicht entsprechendem Verhalten des/der Schülers/in  

  • inkludiert jeweils Belehrung  und Hinweis auf gewünschtes Verhalten
  • Verwarnung durch den/die Lehrer/in / bzw. die Klassenvorständin/den Klassenvorstand
  • Verwarnung durch die Direktion im Beisein des/der Lehrers/Lehrerin inkl. Eintragung ins Stammblatt
  • Mitteilung an die Eltern und die Firma 
  • Mitteilung über die Androhung des Ausschlusses aus der Schule
  • Versetzung 
  • Ausschluss

Bei Diebstahl erfolgt eine polizeiliche Anzeige. 

  • Zu den besonderen Verpflichtungen der Klassenvorständin/des Klassenvorstandes gehören das Bekannt- und Einsichtigmachen der Hausordnung und Laborordnung.
  • Die Einhaltung der Hausordnung und Laborordnung ist aus Gründen der Solidarität von allen Mitgliedern des Lehrkörpers mitzutragen. Im Besonderen sollten die Klassenlehrer/innen die Schüler/innen zur Ordnung und Sauberkeit der Klassenräume anhalten.
  • Um Schüleransammlungen vor den Sonderräumen zu vermeiden, ist ein pünktliches Abholen der Schüler/innen mit Stundenbeginn durch die jeweilige Lehrerin/ den jeweiligen Lehrer notwendig. Die Entlassung aus den Sonderräumen erfolgt mit dem Läuten, um den Schüler/innen eine ausreichende Erholungsphase zu ermöglichen.
  • Das Tragen von Kappen während des Unterrichts ist nicht gestattet, da die Mitarbeitsbeobachtung dadurch erschwert werden kann.
  • T-Shirts, welche provokant wirken oder die Schule negativ darstellen, sind nicht erlaubt. Gemeinsame T-Shirts von LBS Voitsberg Schülern sind im Entwurf in der Direktion zur Genehmigung vorzulegen.
  • Elektrotechniker ist ein äußerst gefährlicher und verantwortungsvoller Beruf. Nicht nur aber besonders deshalb gilt während der Schulzeit striktes Alkoholverbot.
  • Die Hausordnung ist das Ergebnis der Diskussion der Schulpartner im SGA. Veränderungswünsche können jährlich in der letzten SGA-Sitzung beraten und beschlossen werden. Die Hausordnung tritt mit dem Tag des SGA-Beschlusses in Kraft.

 

Für die Benützung der Labore gibt es eine eigene verbindliche Laborordnung

 

Voitsberg, am 6. Februar 2022

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